Akkreditierungsordnung - Institut für Business Excellence (IfBE)
Institut für Business Excellence
Steinbeis-Stiftung für Wirtschaftsförderung
§1 Geltungsbereich
Steinbeis-Stiftung für Wirtschaftsförderung
§1 Geltungsbereich
- Die Akkreditierungsordnung (AO) legt die formalen Grundsätze einer partnerschaftlichen (Bildungspartnerschaft) Zusammenarbeit zwischen einer Bildungseinrichtung (BE) und dem Institut für Business Excellence (IfBE) fest.
- Die AO bezieht sich auf die Teile und Personen der BE und des IfBE, die von einer Zusammenarbeit betroffen sind.
- Eine Akkreditierung wird durch die Leitung des IfBE durchgeführt.
- Generell sind die in den übergeordneten Ordnungen festgelegten Regelungen gültig.
- Die Akkreditierung ist eine vertrauensbildende Maßnahme, mit der eine Bildungspartnerschaft zwischen der BE und dem IfBE gefestigt werden soll.
- Durch die Akkreditierung soll die Attraktivität des Angebotes der BE gefördert werden.
- Die Akkreditierung soll sicherstellen, dass die Qualitätsansprüche des IfBE bekannt sind und eingehalten werden.
- Die Akkreditierung soll zu beiderseitigem Nutzen führen.
- Art und Inhalt der Zusammenarbeit wird jeweils vertraglich festgelegt.
- Die Akkreditierung bezieht sich auf das Angebot, die Einrichtung, die Trainer und die Regeln.
- Das Angebot beinhaltet Inhalte, Dauern und Abschlüsse der Bildungsmaßnahmen.
- Die Einrichtung umfasst die Organisation und die Infrastruktur des BE.
- Die Trainer umfassen deren Eignung, Erfahrung und Persönlichkeit.
- Die Regeln umfassen eigene Regeln der BE und die Regeln der Zusammenarbeit der BE mit Externen.
- Die grundsätzliche Eignung der BE wird vorab von der Institutsleitung geprüft.
- Die BE wird in einem Audit vor Ort begutachtet.
- Eventuell bestehende Abweichungen oder ausschließende Gründe werden der BE mitgeteilt.
- Die Eignung der BE wird von der Institutsleitung festgestellt.
- Die Akkreditierung wird von der Institutsleitung vorgenommen.
- Die Akkreditierung hat eine Laufzeit von einem Jahr ab Ausstellung der Urkunde.
- Die Akkreditierung kann verlängert werden.
- Sollte während der Laufzeit triftige Gründe gegen das Fortbestehen einer Akkreditierung sprechen, kann die Akkreditierung von der Institutsleitung beendet werden.
- Im Falle einer notwendigen Schlichtung ist die Steinbeis-Stiftung der gemeinsame Ansprechpartner.
- Diese überarbeitete Ordnung tritt zum 1.1.2020 in Kraft.